Bei einem Umzug muss die Haushaltsversicherung in der Regel über die neue Adresse informiert werden, sonst kann es zu Deckungslücken kommen. Eine Kündigung ist meist nur innerhalb vertraglicher Fristen möglich, in bestimmten Fällen besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht (z. B. Wohnungswechsel, Prämienänderung oder Doppelversicherung). Wer zu spät reagiert, bezahlt unter Umständen weiter oder ist am neuen Wohnort nicht korrekt versichert.
Haushaltsversicherung beim Umzug: So vermeiden Sie unnötige Kosten und sichern Ihr Hab und Gut optimal ab
Beim Umzug denken viele an Kartons, Termine und Ummeldungen – aber nicht daran, dass Versicherungen an eine konkrete Adresse gebunden sein können. Genau hier passieren häufig Fehler: Die neue Adresse wird zu spät gemeldet, Leistungen passen nicht mehr zur Wohnfläche oder es entsteht eine Doppelversicherung beim Zusammenziehen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie das vermeiden.
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1. Wozu brauche ich eine Haushaltsversicherung?
Eine Haushaltsversicherung schützt Ihr Zuhause und Ihr Eigentum vor finanziellen Schäden, unter anderem durch:
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Sturm, Hagel und andere Unwetterschäden
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Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
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Feuer, Explosion und Brand
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Leitungswasser- und Glasschäden
Da es sich um eine objektgebundene Versicherung handelt, ist immer der konkrete Wohnort versichert. Bei einem Umzug bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen, sofern keine Kündigung erfolgt.
Interner Tipp: Wenn Sie ohnehin mehrere Stellen informieren müssen, hilft eine Checkliste:
Adressänderung beim Umzug – Die Checkliste
2. Haushaltsversicherung wegen Umzug kündigen – ja oder nein?
Beim Umzug haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Versicherung mitnehmen
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Umzug rechtzeitig melden
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Polizze wird auf neue Adresse übertragen
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Umzugsschäden sind oft mitversichert
Variante 2: Versicherung kündigen
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Kündigung muss vor dem Umzug erfolgen
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Andernfalls wird die Polizze automatisch übertragen
💡 Ein Wohnungswechsel ist ein guter Zeitpunkt, Leistungen und Versicherungssumme zu überprüfen.
Interner Tipp: Wenn Sie gerade ohnehin Kosten planen:
Was kostet ein Umzug in Wien? Preisbeispiele & Spartipps


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3. Sonderkündigungsrecht beim Umzug
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Umzug ein Sonderkündigungsrecht auslösen. In Verbraucherinfos wird dafür häufig genannt:
- Wohnungswechsel (Kündigung auf den Tag vor Umzugsbeginn möglich, Kündigung muss rechtzeitig einlangen)
- Übersiedlung ins Ausland
- Änderungen, die zu einer Prämien- oder Risikoanpassung führen (je nach Vertrag/Versicherer)
Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass bei Wohnungswechsel oder Übersiedlung ins Ausland eine Kündigung auf den Tag vor Beginn des Umzuges möglich ist – sinnvollerweise schriftlich bzw. eingeschrieben. Arbeiterkammer
Praktisch: Die AK stellt dafür auch Musterunterlagen bereit (Kündigung bei Wohnungswechsel). Arbeiterkammer
⚠️ Hinweis: Bei vorzeitiger Kündigung können Dauerrabatte oder Nachlässe je nach Vertrag rückverrechnet werden. Arbeiterkammer
4. Kündigung wegen Doppelversicherung
Kommt es durch einen Umzug zu einer Doppelversicherung, etwa bei Zusammenzug zweier Haushalte:
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kann die jüngere Versicherung sofort gekündigt werden
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Beiträge entfallen ab Wirksamkeit der Kündigung
➡️ Eine formlose Kontaktaufnahme mit dem Versicherer reicht meist aus.
5. Praktische Tipps für den Wohnortwechsel
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Versicherungsschutz vor dem Umzug prüfen
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Angebote vergleichen und Leistungen anpassen
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Versicherungssumme bei größerer Wohnfläche erhöhen
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Haftpflichtschutz für Umzugsschäden berücksichtigen
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Kündigungen immer schriftlich und rechtzeitig durchführen
FAQs Hausratversicherung beim Wohnungswechsel
Wann muss ich der Versicherung meinen Umzug melden?
Je früher, desto besser! Die Bekanntgabe des Umzugs sollte aber spätestens bei der Unterzeichnung des neuen Miet- bzw. Kaufvertrages erfolgen.
Ich möchte meine Hausratsversicherung beibehalten – wie gehe ich vor?
Sollten Sie die bestehende Haushaltsversicherung beim Umzug beibehalten wollen, müssen Sie lediglich den Wohnungswechsel sowie die Adressänderung bekannt geben. Der Versicherungsschutz wird dann automatisch auf den neuen Wohnsitz umgemeldet. Für den Versicherer sind nachfolgende Punkte relevant:
- Datum des Umzugs
- Die neue Wohnadresse
- Größe der neuen Wohnung/Haus
- Neuanschaffungen und deren Wert als zusätzliche Risiken
- Wegfallende Risiken (z.B. kein Fahrrad mehr)
Welche Kündigungsfrist hat meine Haushaltsversicherung?
Eine Hausratsversicherung ist im Normalfall für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Wie lange sie gilt, steht in der jeweiligen Polizze. Grundsätzlich kann ab dem 3. Jahr unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist gekündigt werden.
Was mache ich mit der Haushaltsversicherung bei einer Wohnungsauflösung?
Eine Wohnungsauflösung ist nicht dasselbe wie ein Wohnortwechsel. Ziehen Sie in eine Wohnung oder ein Haus, welches bereits ausreichenden Versicherungsschutz hat, benötigen Sie Ihre Haushaltsversicherung nicht mehr. Wichtig ist, dass die Kündigung unbedingt vor dem Umzug bekannt gegeben wird. Ansonsten hat die Versicherungsanstalt das Recht, die Rate bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu verlangen.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht der Haushaltsversicherung melde?
Wenn Sie die Übersiedlung nicht an die Hausratsversicherung melden, laufen Sie Gefahr, dass eine Deckung im Schadenfall nach dem Umzug ausgeschlossen ist. Sie bleiben also im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Zudem entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz, bis eine neue Haushaltsversicherung abgeschlossen wird.
Unter welchen Umständen ist eine vorzeitige Kündigung der Haushaltsversicherung möglich?
Bei Wohnortwechsel oder einem Umzug ins Ausland ist eine vorzeitige Kündigung der Versicherung möglich. Sie können daher die Leistung per eingeschriebenem Brief auf den Tag vor dem Umzug kündigen.
Kann ich auch nach dem Umzug meine Haushaltsversicherung wechseln?
Nach bereits erfolgtem Wohnortwechsel ist es zu spät für einen Versicherungswechsel. Die Haushaltsversicherung wird automatisch auf die neue Wohnadresse übertragen. Ein Wechsel ist nur mit Kündigung vor dem Umzug möglich. Mit Einzug in die neuen vier Wände wird die Vertragslaufzeit wieder erhöht.
Was tun, wenn am neuen Wohnort bereits eine Versicherung existiert?
Ist am neuen Wohnort schon eine Haushaltversicherung abgeschlossen worden, kann im Falle einer Doppelversicherung die jüngere Versicherung – jene, die später abgeschlossen wurde – mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
7. Fazit
Ein Umzug bedeutet nicht automatisch das Ende Ihrer Haushaltsversicherung. Wer rechtzeitig informiert, prüft und entscheidet, vermeidet unnötige Kosten und Versicherungslücken. Besonders wichtig ist es, Sonderkündigungsrechte und Fristen zu kennen, um optimal abgesichert zu bleiben.
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