Voraussetzungen für den Wohnungstausch
- Sie müssen seit mindestens 2 Jahren Hauptmieter:in der Gemeindewohnung sein – §13 MRG – laut Wiener Wohnen gilt diese Frist als erfüllt, wenn der Abschluss des Mietvertrags der vorigen Mieter:innen mindestens fünf Jahre zurückliegt
- Ein nachvollziehbarer wichtiger Grund muss vorliegen: z. B. Familienanwachsung, gesundheitlicher Bedarf, Wohnungsgröße (Über- oder Unterbelegung)
- Die Wohnung muss personenstandsgerecht sein (Anzahl der Wohnräume passend zur Kernfamilie) – bei Tausch zwischen Verwandten in gerader Linie entfallen diese Anforderungen oft

