1. Was ist das Parkpickerl und wer benötigt es?
Das Parkpickerl ist eine Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone. Es erlaubt Bewohnerinnen und Bewohnern, dauerhaft in der Kurzparkzone ihres Wohnbezirks zu parken, ohne einen Parkschein lösen zu müssen.
Wer kann ein Parkpickerl beantragen?
- Anrainerinnen und Anrainer mit Hauptwohnsitz in einem Kurzparkbezirk.
- Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die auf Ihre Adresse zugelassen sind (oder auf eine Firma, wenn Sie das Fahrzeug als Dienstwagen privat nutzen).
- Ein persönliches Interesse am Parken in Wohnortnähe ist gesetzlich erforderlich und wird in der Regel durch den Hauptwohnsitz und die Zulassung des Fahrzeugs auf diese Adresse belegt.
Wichtige Ausnahme: Für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner gibt es ein Saisonpickerl (März–Oktober), das keine Hauptwohnsitzpflicht voraussetzt. Diese Regelung ist jedoch nicht für reguläre Wohnsitz-Anrainer relevant.
Geltungszeiten des Parkpickerls in Wien
Seit dem 1. März 2022 gilt in allen Wiener Bezirken werktags von 9:00 bis 22:00 Uhr eine Kurzparkzone mit einer maximalen Parkdauer von 2 Stunden. Mit einem gültigen Parkpickerl sind Sie von dieser Beschränkung in Ihrem Wohnbezirk ausgenommen.
Wichtige Ausnahmen:
- Geschäftsstraßen: Hier gelten oft abweichende, kürzere Parkzeiten (z.B. Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr, Sa bis 12:00 Uhr, max. 1,5 Stunden). Ihr Parkpickerl befreit Sie in diesen Zonen nicht von der Parkscheinpflicht. Achten Sie stets auf die Beschilderung vor Ort.
- Regionale Sonderregelungen: In einigen speziellen Bereichen, z.B. rund um die Donauinsel, können abweichende Zeiten gelten.
Räumliche Gültigkeit & Überlappungszonen
Ihr Parkpickerl ist ausschließlich im Wohnbereich Ihres Bezirks gültig. Zusätzlich gibt es sogenannte Überlappungszonen an Bezirksgrenzen (z.B. zwischen dem 4. und 5. Bezirk oder dem 14. und 15. Bezirk), in denen Ihr Pickerl ebenfalls Gültigkeit besitzt. Diese Zonen sind in der jeweiligen Magistratsverordnung genau definiert.