In Österreich müssen Mieter beim Auszug nicht automatisch ausmalen. Normale Abnutzung wie kleine Bohrlöcher oder leichte Farbveränderungen ist vom Vermieter zu akzeptieren. Eine Ausmalpflicht besteht nur bei starker Abnutzung, sehr dunklen oder grellen Farben oder wenn dies individuell im Mietvertrag vereinbart wurde. Helle, neutrale Farben reichen aus – ein genereller „Weiß-Zwang“ ist rechtlich nicht zulässig.
Viele Mieterinnen und Mieter stellen sich beim Auszug dieselben Fragen:
- Muss ich die Wohnung neu streichen?
- Was sagt das Mietrechtsgesetz dazu?
- Sind Bohrlöcher wirklich ein Problem?
- Und wer trägt die Kosten, wenn gestrichen werden muss?
Die Antworten sind nicht immer eindeutig, da Mietrecht, individuelle Vereinbarungen und Gerichtsurteile zusammenspielen. Damit Sie unnötige Kosten und Streit mit dem Vermieter vermeiden, finden Sie hier alle relevanten Informationen – inklusive Entscheidungshilfe (selber streichen oder Profi), Schritt-für-Schritt-Anleitung und Übergabe-Checkliste.
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